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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 13.08.1998 - 6 O 67/97   

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https://dejure.org/1998,8639
LG Itzehoe, 13.08.1998 - 6 O 67/97 (https://dejure.org/1998,8639)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 13.08.1998 - 6 O 67/97 (https://dejure.org/1998,8639)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 13. August 1998 - 6 O 67/97 (https://dejure.org/1998,8639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall zwischen einem Privat-Pkw und einem kreiseigenen Rettungswagen; Schnelles Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht; Überhören des Signalhorns/Martinshorns; Sorgfaltsanforderungen an Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen; Amtshaftung; Erstattungsfähigkeit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 35 Abs. 8
    Unfall mit einem bei Rot in die Kreuzung eingefahrenen Rettungswagen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVO § 35
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rettungsfahrzeug im Einsatz auf unübersichtlicher Kreuzung

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter

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  • LG Osnabrück, 10.02.2005 - 5 O 2941/04

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Befreiung des

    Der Einsatzfahrer verhält sich grob fahrlässig, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich hineinfährt, obwohl er wegen Sichtbehinderung nicht feststellen konnte, ob die Signale des Einsatzfahrzeuges von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. KG, NZV 1989, 192; VersR 1992, 1129 (1131) [KG Berlin 16.12.1991 - 12 U 202/91] ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 599 (600) [OLG Hamm 06.11.1995 - 13 U 94/95] ; LG Itzehoe, DAR 1999, 316 [LG Itzehoe 13.08.1998 - 6 O 67/97] ; KG, VRS 100, 329 ).

    Ob unter diesen Umständen die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten zu 1) gar nicht ins Gewicht fällt (so Ergebnis KG, NZV 1989, 192; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 599 [OLG Hamm 06.11.1995 - 13 U 94/95] ; LG Itzehoe, DAR 1999, 316 [LG Itzehoe 13.08.1998 - 6 O 67/97] ) oder aber mit allenfalls 20 % zu bemessen ist (vgl. LG Oldenburg, ZfS 2000, 333), kann offen bleiben.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 1 U 245/97   

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https://dejure.org/1998,20778
OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 1 U 245/97 (https://dejure.org/1998,20778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1998 - 1 U 245/97 (https://dejure.org/1998,20778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 1 U 245/97 (https://dejure.org/1998,20778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    HpflG § 1; HpflG § 4; HpflG § 6; BGB § 254
    Verletzung eines Fahrgastes infolge einer Notbremsung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 71
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13

    Haftung des Halters einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes

    Allerdings gilt dies für Fälle, in denen sich der Fahrgast bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Gerätschaften zwangsläufig nicht ausreichend festhalten konnte (so etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 für den Fall, dass der Fahrgast sich wegen des Entwertens des Fahrscheins bei einer Notbremsung nicht mit beiden Händen festhalten konnte, oder OLG Celle, Urt. v. 21.02.1974 - 5 U 93/73, juris, in einem Fall, in dem der Fahrgast während des Bezahlvorgangs an einer festen Zahlstelle stürzt).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Bei einem Sturz infolge einer Vollbremsung kann daher nicht aus dem äußeren Erscheinungsbild der zwingende Schluss gezogen werden, dass die Klägerin gestürzt ist, weil sie sich keinen ausreichenden Halt verschafft hat (zutreffend OLG München, Urt. v. 02.03.2006 - 24 U 617/05, NJW-RR 2006, 971 f., [...] Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 f., [...] Rn. 14; OLG Innsbruck, Urt. v. 22.07.2010 - 3 R 81/10A; Rebler, MDR 2011, 457, 461 f.; s. ferner KG, Beschl. v. 29.06.2010 - 12 U 30/10, NZV 2011, 197 , [...] Rn. 30: "Betriebsbremsung zum Zwecke des Anhaltens an einer Haltestelle [keine Not- oder Gefahrenbremsung]...").

    Bewegt sich ein Fahrgast auf dem Weg zu seinem Sitzplatz durch den Bus, hat er zwar auch für ausreichenden Halt zu sorgen, indes kann in einer solchen Situation nicht von ihm verlangt werden, sich durchgehend mit beiden Händen festzuhalten oder sonst mit seinem Körper nach einer Stütze oder einem Halt zu suchen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 f., [...] Rn. 20; OLG Naumburg, Urt. v. 09.06.2011 - 2 U 45/11, NJW-RR 2011, 1664, [...] Rn. 20; Rebler, MDR 2011, 457, 459).

  • KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09

    Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen

    Denn das Entwerten von Fahrscheinen ist ohnehin schon gefahrenträchtig, weil man sich dabei grundsätzlich nur mit einer Hand festhalten kann, da die andere Hand zum Entwerten des Fahrscheins benötigt wird (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 71, 72).

    Es kann zum Beispiel im Einzelfall - wie hier - auch geboten sein, sich beim Entwerten zusätzlich Halt zu verschaffen (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 71, 72) oder bei der Benutzung der Treppe mit beiden Händen festzuhalten (OLG Düsseldorf, VersR 1972, 1171).

  • OLG Naumburg, 09.06.2011 - 2 U 45/11

    Schadensersatz wegen Sturz in einer Straßenbahn: Anforderungen an die

    Dieser Grundsatz erleidet verschiedene Ausnahmen, z. Bsp., wenn keine hinreichenden Möglichkeiten zur Eigensicherung vorhanden bzw. für den Fahrgast erreichbar sind (vgl. OLG München, Urteil v. 25.07.2008 und Verfügung v. 03.06.2008, 10 U 2966/08 - zitiert nach juris), wenn der Fahrgast beim gebotenen unverzüglichen Entwerten seines Fahrausweises zu Fall kommt (vgl. OLG Celle, Urteil v. 21.02.1974, 5 U 93/73 - VersR 1975, 1122; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.1998, 1 U 245/97 - VersR 2000, 71), wenn der Fahrgast seinen Sitzplatz bei Annäherung des Busses an die Ziel-Haltestelle verlässt (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 27.05.1998, 13 U 29/98 - VersR 2000, 507) oder wenn sich der Sturz gerade beim Hinsetzen ereignet (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 14.08.2000, 12 U 895/99 - VRS 99, 245 ).
  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    aa) Dieser Grundsatz erleidet aber verschiedene Ausnahmen, wie z.B. die Fälle, wo der Fahrgast gerade beim nach § 6 III ABB gebotenen unverzüglichen Entwerten seines Fahrausweises war (OLG Celle VersR 1975, 1122; OLG Düsseldorf VersR 2000, 71; Senat a.a.O.) oder beim Verlassen des Sitzplatzes bei Annäherung des Busses an eine Haltestelle (OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402 = NZV 1998, 463 = VersR 2000, 507 = VerkMitt. 1999, Nr. 36).
  • LG Köln, 12.07.2018 - 2 O 56/17

    Sturz in Straßenbahn - Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Zulasten der Klägerin greift ein Anscheinsbeweis ein, wonach der Umstand, dass ein Fahrgast in einer Straßenbahn zu Fall gekommen ist, den Rückschluss auf eine unfallursächliche Unachtsamkeit zulässt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2017 - 1 U 62/16 (2); OLG Dresden, Beschluss vom 26.03.2014 - 7 U 1506/13; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2010 - 14 U 209/09; KG Berlin, Beschluss vom 1.3.2010 - 12 U 95/09; LG Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 296/07; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.1998 - 1 U 245/97).
  • LG Duisburg, 23.06.2014 - 2 O 117/12

    Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld wegen des Sturzes eines Reisenden

    Ausnahmen von diesem Grundsatz werden teilweise gemacht, wenn sich der Fahrgast gerade auf dem Weg von oder zu seinem Sitzplatz befindet und hierbei ausreichend festhält (vgl. den vom Kläger zitierten Beschluss des OLG München, 10 U 2966/08 bei juris m.w.N.; BGH, Urteil v. 11.05.1976, VI ZR 170/74 = VersR 1976, 932 unter II. 2; BGH, Urteil v. 01.12.1992, VI ZR 27/92 = VersR 1972, 152 Rz. 12: Begeben zum Sitzplatz bei Festhalten mit einer Hand und Taschen in der anderen; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1402: Aufstehen vor Erreichen der Haltestelle mit Festhalten; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 71: Entwerten des Fahrscheins unmittelbar nach dem Einsteigen und einhändiges Festhalten).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 4/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch des Fahrgastes einer Straßenbahn wegen

    Auf diese Situation hat sich der Fahrgast schon im eigenen Interesse, einzurichten (vgl. Senat, VersR 2000, 71).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.02.1999 - 2 ObOWi 47/99   

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https://dejure.org/1999,13324
BayObLG, 25.02.1999 - 2 ObOWi 47/99 (https://dejure.org/1999,13324)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 2 ObOWi 47/99 (https://dejure.org/1999,13324)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 2 ObOWi 47/99 (https://dejure.org/1999,13324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Regelfahrverbot wegen freiwilliger

    Ein derartiges Seminar beschränkt somit die persönliche Freiheit des Betroffenen offensichtlich in ungleich geringerem Ausmaß als ein zu verhängendes Fahrverbot (BayObLG NZV 1996, 374; DAR 1999, 221/222).

    Diese Gesichtspunkte sind daher für sich betrachtet grundsätzlich nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu begründen (BayObLG NZV 1996, 374; DAR 1999, 221/222; OLG Düsseldorf, VRS 93, 226; AG Celle ZfS 2001, 520/521; Hentschel Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. § 25 StVG Rn. 25).

    Dies ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn neben dem Seminarbesuch zusätzlich eine Vielzahl anderer, vom Tatgericht festzustellender Gesichtspunkte zugunsten des Täters sprechen (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.12.2006, 2 Ss OWi 1601/06; BayObLG, NZV 1995, 79; DAR 1999, 221), die in einer wertenden Gesamtbetrachtung gewürdigt werden können.

    Dieses kann jedoch die Annahme eines Ausnahmefalls ebenfalls nicht stützen (BayObLG NZV 1996, 374; DAR 1999, 221/222; OLG Düsseldorf, VRS 93, 226), weil andererseits gravierende Umstände gegen den Betroffenen sprechen.

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